Unterrichtsbedingungen der Musik-Etage, gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) vom 1.1.2020
Unterricht
Die Anzahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden für Instrumentalunterricht beträgt im Schuljahr 36 Mal, entsprechend der im Vertrag vereinbarten Unterrichtseinheiten.
Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht wegen Krankheit oder Abwesenheit des Schülers aus, kann dieser nicht nachgeholt oder zurückerstattet werden.
Fällt der Unterricht wegen Krankheit oder Abwesenheit des Lehrers aus, muss der Unterricht nachgeholt oder durch einen anderen Lehrer vertreten werden.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten richten sich bezüglich der Ferien und Feiertage nach dem Turnus des Unterrichtsjahres der allgemein bildenden Schulen im Bundesland Sachsen - Anhalt.
Unterrichtsbeginn
Der Unterricht kann zu Beginn eines jeden Monats aufgenommen werden. Beginnt der Schüler zueinem späteren Zeitpunkt eines laufenden Monats, ist die volle Monatsgebühr zu zahlen.
(Ausnahmen können vorher mit der Schulleitung vereinbart werden.)
Kündigung
Der Vertrag gilt jeweils für ein laufendes Schulhalbjahr (Das Winterhalbjahr beginnt am 1. September und endet am 28./29. Februar. Das Sommerhalbjahr beginnt am 1. März und endet am 31. August) und wird stillschweigend verlängert, sofern nicht unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist eine schriftliche Kündigung vorliegt. Stichtage sind der 31. Dezember und der 30. Juni. Es gilt der Poststempel.
Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind vom Zahlungspflichtigen bis spätestens zum 5.Werktag eines jeden Monats (auch in den Schulferien) im Voraus kostenfrei auf das Konto der Musik-Etage zu entrichten.
Gebührenordnung vom 1.1.2020
Instrumentalausbildung:
30 min Einzelunterricht 60,00 € monatlich
45 min Einzelunterricht 79,00 € monatlich
45 min Gruppe (2 Kinder) 46,00 € monatlich
45 min Gruppe (ab 3 Kinder) 36,00 € monatlich
Kurse:
15 Kursstunden 70,00 € im Quartal/ bzw. 140,00 halbjährlich